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Ablauf am Terminal

Lebende Tiere dürfen nur mitgenommen werden, wenn der Besitzer ein eigenes Abteil für sich und seine Begleitperson(en) gebucht hat.

Für die Einhaltung etwaiger behördlicher Auflagen (insbesondere veterinärmedizinische Auflagen in der grenzüberschreitenden Beförderung der Tiere) ist der Reisende verantwortlich

Bei der Einreise mit Haustieren in die EU muss die Tollwut-Titerbestimmung und ein gültiger Heimtierausweis mitgeführt werden, in dem die gültige Tollwutimpfung und zusätzlich auch die serologische Tollwutuntersuchung eingetragen ist.

Wichtig: Das Tier darf nicht jünger als drei (3) Monate sein. Nur die Mitnahme von Hunden und Katzen ist zulässig. Die Mitnahme von Vögeln und Frettchen ist nicht zulässig.

Falls Ihr PKW einen Anhänger hat, kommt es bei der Buchung darauf an, welcher von diesen beiden höher ist. Sie müssen dementsprechend Platz für 2 PKW in der gleichen Höhenkategorie buchen.
 

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