Lebende Tiere dürfen nur mitgenommen werden, wenn der Besitzer ein eigenes Abteil für sich und seine Begleitperson(en) gebucht hat.
Für die Einhaltung etwaiger behördlicher Auflagen (insbesondere veterinärmedizinische Auflagen in der grenzüberschreitenden Beförderung der Tiere) ist der Reisende verantwortlich.
Bei der Einreise mit Haustiere in die EU muss die Tollwuttiterbestimmung und ein gültiger Heimtierausweis mitgeführt werden, in dem die gültige Tollwutimpfung und zusätzlich auch serologische Tollwutuntersuchung eingetragen ist.
Wichtig: Das Tier darf nicht jünger als drei (3) Monate sein. Nur die Mitnahme von Hunden und Katzen ist zulässig. Die Mitnahme von Vögeln und Frettchen ist nicht zulässig.
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