Alle Buchungsangelegenheiten wie die Reservierung, Umbuchung und Stornierung können elektronisch auf der Optima Tours Webseite erledigt werden. Alternativ können diese Vorgänge auch per Post bearbeitet werden. Eine telefonische Buchung, Umbuchung und Stornierung der Buchung sind ausgeschlossen. Die Reisedokumente werden grundsätzlich nur nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises freigeschaltet bzw. zugesandt. Bei Onlinebuchungen ist der Zugriff auf die Reisedokumente im Falle einer Kreditkartenzahlung sofort möglich. Bei Überweisungen werden die Fahrttickets freigeschaltet, nachdem das Geld auf dem Konto von Optima Tours eingegangen ist. Außerdem ist es möglich, den Reisepreis per Banküberweisung auf unser Bankkonto einzuzahlen.
Alle Reisenden unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit benötigen einem gültigen Reisedokument! Visum ist grundsätzlich vom Reisenden selbst vor Fahrtantritt zu besorgen. Fahrgäste ohne gültige Visum für sämtliche vom Autoreisezug befahrenen Staaten können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Deutsche Staatsbürger benötigen kein Visum für die Fahrt mit dem Optima Express.
Türkische Staatsbürger, mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis in einem EU-Land oder in der Schweiz, benötigen kein Visum für die komplette Optima-Express-Strecke.
Nähere Auskünfte zu dem Visum erhalten Sie im zuständigen Konsulat.
Wenn die nationalen Eisenbahngesellschaften keine entgegengesetzten Anordnungen treffen, obliegen dem Fahrgast die Verladung, Entladung und ggf. Umstellung des Fahrzeuges auf dem Transportwagen. Der Kunde hat dabei die erforderliche Sorgfalt anzuwenden.
Die Fahrzeuge müssen spätestens drei Stunden vor der Zugabfahrt an den von den Eisenbahnen bezeichneten Stellen zur Zollabfertigung und Verladung bereitstehen. Verladeschluss ist zwei Stunden vor Zugabfahrt.
Vorher muss die Anmeldung und Abfertigung im Optima – Büro an der Verladestelle erfolgen. Der Verladeschluss ist durch die vorgeschriebenen Zeiten für die Zoll- und Polizeikontrolle bedingt.
Nach dem Verladeschluss können weder Reisende noch Fahrzeuge zur Beförderung angenommen werden.
Fahrzeuge, die den nachfolgenden Maßen und Bestimmungen nicht entsprechen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Die letztendliche Entscheidung liegt beim diensthabenden Lademeister der Bahn bzw. beim Stationsleiter von Optima Tours. Bei einem Ausschluss werden gemäß Punkt 5 der Beförderungsbedingungen 100 % des Reisepreises als Entschädigung einbehalten.
Die Fahrzeuge müssen amtlich zugelassen und verkehrssicher sein. Sie dürfen außer dem Fahrersitz höchstens 8 Sitzplätze haben.
Die Fahrzeuge der Kategorie bis 198 cm dürfen eine Oberbreite (siehe Skizze) bis maximal 180 cm haben und dürfen eine Bodenfreiheit von 15 cm nicht unterschreiten. Die Maximalbreite beträgt 205 cm und die maximale Spurbreite 190 cm. Bei Fahrzeugen, die diese Maße nicht einhalten, besteht die Gefahr der Beschädigung bei der Ver- und Entladung sowie während der Beförderung. Für Schäden, die durch Überschreitung der vorgegebenen Maße am Fahrzeug selbst, am Transportwaggon oder an Fahrzeugen anderer Kunden entstehen, haftet der Kunde.
Jedes Fahrzeug muss von einer volljährigen Person mit gültiger Fahrerlaubnis begleitet werden. Diese und jede weitere Begleitperson müssen im Autoreisezug-Beförderungsausweis (Fahrkarte) aufgeführt sein und über die erforderlichen Reisepässe und Visa verfügen.
Sicherheitsmaßnahmen: Der Fahrgast ist verpflichtet, alle ihm möglichen Vorkehrungen zu treffen, um Schäden zu verhüten. Er hat insbesondere für das komplette Abschließen des Fahrzeuges und die Verriegelung des Schiebedaches, den Verschluss der Lüftungskappe, das Einziehen der Antenne etc. zu sorgen. Handelt es sich bei der Antenne um eine nicht in sich versenkbare Dachantenne (z.B. Fiberglasantenne), so ist diese so zu befestigen oder festzubinden, dass die zulässige Höhe des Fahrzeuges nicht überschritten wird. Brennstoff führende Leitungen müssen dicht sein, ebenso die Brennstoffbehälter, die außerdem gut verschlossen sein müssen. Während sich die Fahrzeuge auf Bahnanlagen befinden, darf Brennstoff weder entnommen noch eingefüllt werden; so lange ist auch das Rauchen und Arbeiten mit Flammen oder offenem Licht in den Fahrzeugen und deren Nähe untersagt. Die gesamte Fahrzeugelektrik muss in Ordnung sein. Auf dem Dach mitgeführte Gegenstände – soweit zugelassen – sowie neben dem Fahrzeug untergebrachte Boote und ähnliche Sportgeräte sind so zu befestigen, dass andere Fahrzeuge nicht beschädigt werden. Die Verwendung von Wagendecken zum Schutz der Fahrzeuge ist untersagt. Wichtig: Es wird empfohlen, Wertgegenstände nicht in den Fahrzeugen zu belassen, sondern mit in die verschließbaren Abteile zu nehmen.
Lebende Tiere dürfen nur mitgenommen werden, wenn der Besitzer ein eigenes Abteil für sich und seine Begleitperson(en) gebucht hat.
Für die Einhaltung etwaiger behördlicher Auflagen (insbesondere veterinärmedizinische Auflagen in der grenzüberschreitenden Beförderung der Tiere) ist der Reisende verantwortlich
Bei der Einreise mit Haustiere in die EU muss die Tollwuttiterbestimmung und ein gültiger Heimtierausweis mitgeführt werden, in dem die gültige Tollwutimpfung und zusätzlich auch serologische Tollwutuntersuchung eingetragen ist.
Wichtig: Das Tier darf nicht jünger als drei (3) Monate sein. Nur die Mitnahme von Hunden und Katzen ist zulässig. Die Mitnahme von Vögeln und Frettchen ist nicht zulässig.